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Sehr
geehrte Gäste, wir danken Ihnen für das Vertrauen, welches
Sie in uns mit Ihrer Buchung setzen. Zu einer optimalen Durchführung
Ihrer Reise tragen klare vertragliche Regelungen bei, die wir,
die Firma Travelive, Inhaberin Nicole Gottschalk, Schwarzwaldstr.
17, 77781 Biberach, Tel.: 07835/547266, Telefax 07835/547268 mit
Ihnen in Form dieser Reisebedingungen treffen wollen. Die nachfolgenden
Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen
Ihnen und uns zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese
Reisebedingungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich,
telefonisch, per Telefax oder eMail erfolgen kann, bietet der
Gast der travelive den Abschluss eines Reisevertrages auf der
Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Angaben
in der Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen verbindlich
an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung an
den Reisegast zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei
oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Reisegast
die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.
1.3 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten
Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung
übernommen hat.
2. Leistungsverpflichtung von travelive
2.1 Die Leistungsverpflichtung der travelive ergibt sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit
dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw.
der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin
enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.1 Leistungsträger (z.B. Hotels) und Reisebüros sind
von travelive nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben
oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung
oder die Buchungsbestätigung von travelive hinausgehen oder
im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des
Reisevertrages abändern.
3. Anzahlung und Restzahlung
3.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung)
und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß
§ 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf
den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall
nichts anderes vereinbart ist, 15 % des Reisepreises pro Person,
höchstens EUR 260,-.
3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt
ist und falls nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, 4 Wochen
vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die
Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7. genannten Gründen abgesagt
werden kann.
3.3 Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist
der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines
sofort zahlungsfällig.
3.4 Soweit travelive zur Leistungserbringung bereit und in der
Lage und der Sicherungsschein übergeben ist, besteht ohne
vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf
Aushändigung der Reiseunterlagen, bzw. Inanspruchnahme der
Reiseleistungen.
4. 4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind.
4.2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Reiseveranstalter
eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten.
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten
5.
Preisanpassung
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt
zu ändern.
5.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der
Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für
den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
5.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter
erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen
Betrag heraufgesetzt werden.
5.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht
werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter
verteuert hat.
5.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss
für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
5.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
6.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung
gegenüber travelive, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag
zurücktreten. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei travelive.
6.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast, stehen
travelive unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter
Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen
zu:
bis 45. Tage vor Reisebeginn 15%
bis 31. Tag vor Reisebeginn 20 %
bis 21. Tag vor Reisebeginn 30 %
bis 11. Tag vor Reisebeginn 45 %
ab 10. Tag vor Reisebeginn 70 %
6.3 Dem Reisegast ist es gestattet, travelive nachzuweisen, dass
tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die
geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall
ist der Reisegast nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen
Kosten verpflichtet.
6.4 travelive behält sich vor, im Einzelfall eine höhere
Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisegast
gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten
zu berechnen. Dies gilt vor allem bei Pauschalen, die Eintrittskarten
enthalten. Diese werden in aller Regel nicht zurückgenommen
und müssen im Rahmen der Entschädigungsberechnung im
Regelfall voll in Rechnung gestellt werden.
6.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise
ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als
Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der
Reisegast zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.
6.6 travelive empfiehlt dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
!!!
6.7 Werden auf Wunsch des Gastes nach der Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft,
oder der Verpflegungsart vorgenommen (Umbuchung) so erhebt travelive
bis 45 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von EUR
25,- je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach
Ablauf dieser Frist erfolgen können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.8 Der Gast kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer stellen. Für
die durch den Wechsel des Gastes entstehenden Kosten erhebt travelive
pauschal EUR 25,-.
7. Rücktritt durch die travelive
7.1 travelive kann bei Nichterreichen einer in der konkreten
Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe
folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten:
a) travelive ist verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die
Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht,
dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
nicht durchgeführt wird.
b) Ein Rücktritt von travelive später als vier Wochen
vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
c) Der Reisegast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn travelive
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisegast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat dieses
Recht unverzüglich nach der Erklärung über die
Absage der Reise gegenüber travelive geltend zu machen.
8. Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes
8.1 Der Reisegast hat auftretende Mängel unverzüglich
travelive oder deren, in den Reiseunterlagen genannten Beauftragten
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisegastes
entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisegast obliegende Rüge
unverschuldet unterbleibt.
8.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,
so kann der Reisegast den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen
(§651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig,
wenn travelive, bzw. seine Beauftragten eine ihnen vom Reisegastes
bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe
zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die
Abhilfe unmöglich ist oder von travelive oder ihren Beauftragten
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt
wird
8.3 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g
Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung
der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen,
wird in Bezug auf den mit travelive abgeschlossenen Reisevertrag
wie folgt konkretisiert:
a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem
Reisevertrag, bzw. den von travelive erbrachten Leistungen stehen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reiseteilnehmer ausschließlich
nach Reiseende und zwar innerhalb eines Monates nach dem vertraglich
vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber travelive geltend
zu machen.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber travelive
unter der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche
Geltendmachung wird dringend empfohlen.
c) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen
Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis
durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung
der Verjährungsfrist unberührt.
9. Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von travelive, für Schäden,
die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für
die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten)
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt oder
b) travelive für einen dem Reisegast entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
9.2 travelive haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der konkreten Leistungsbeschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
10. Verjährung, Abtretungsverbot
10.1 Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber dem
travelive, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme
der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren
nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.
Schweben zwischen dem Reisenden und travelive Verhandlungen über
geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer
oder travelive die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass
der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an
Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossenen deren
gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
11. Gerichtsstand, Sonstiges
11.1 Wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag
zwischen dem Reisenden und travelive anzuwenden sind, nichts anderes
ergibt, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Wenn und insoweit
Bestimmungen in Mitgliedstaaten der EG, die für den Reisenden,
der Angehöriger dieses Staates ist, günstiger sind,
als die entsprechenden deutschen Vorschriften, gelten diese günstigeren
Vorschriften.
11.2 Wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
Bestimmungen internationaler Abkommen oder aus Bestimmungen der
EG, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und travelive
anzuwenden sind, nichts anderes ergibt,
a) kann der Reisende travelive nur an deren Sitz verklagen
b) findet bei Klagen gegen travelive im Ausland bezüglich
der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe
von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches
Recht Anwendung
11.3 Wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag
zwischen dem Reisenden und travelive anzuwenden sind, nichts anderes
ergibt, gilt bezüglich Klagen von travelive gegen den Reisenden:
a) Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden
maßgebend
b) Für Klagen gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
als Gerichtsstand der Sitz von travelive vereinbart.
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